Meldewesen Gemüse
Im Auftrag von Bund, Kantonen und Branche koordiniert und erhebt die SZG Marktdaten, publiziert diese und führt eine umfassende Datenbank.
Aufgrund der vom Bundesrat ausgerufenen „außerordentlichen Lage“ ist die Durchführung der ordentlichen SZG-Mitgliederversammlung vom 17. April 2020 im bisherigen Rahmen nicht möglich.
Gestützt auf Art. 6a der COVID-19-Verordnung 2 (AS 2020 783; Stand 17. März 2020) hat der SZG-Vorstand angeordnet, den Beschluss der statutarischen Geschäfte auf dem Korrespondenzweg einzuho-len.
Der Vorstand erachtet eine Aufschiebung der Versammlung in den Herbst aufgrund der absehbaren weit-reichenden Konsequenzen in Wirtschaft, den Verwaltungen und im privaten Umfeld als unverhältnismäßig. Es gilt nun, die Relationen zu wahren und abzuwägen. Selbstverständlich wird die SZG ihre Mitglieder und Gäste auf anderen Kanälen über ihre Aktivitäten informieren.
Einen Auszug unseres Geschäftsberichtes 2019 finden Sie unter folgendem Link.