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SZG / CCM / CSO

Bern-Zürich-Strasse 18

3425 Koppigen

Tel. +41 34 413 70 70

Fax +41 34 413 70 75

 

Wer ist die SZG

Die Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen (SZG) ist eine unabhängige und neutrale Stelle und erfüllt öffentliche und gemeinnützige Aufgaben im Rahmen von Mandaten, Leistungsvereinbarungen und des statutarischen Arbeitsprogramms für Bund, Kantone und Dritte.

Rechtsform

Die SZG wurde 1973 als eine unabhängige und neutrale Stelle von Bund, Kantonen und Organisationen gegründet. Die SZG ist ein Verein und als Institution mit öffentlichem Zweck steuerbefreit.

Statuten

Zweck

Die Tätigkeiten der SZG bezwecken im Bereich der Spezialkulturen (Gemüse, Obst, Schnittblumen etc.) inkl. Kartoffeln, die Förderung einer leistungsfähigen Produktion, die Förderung einer effizienten Marktausrichtung sowie die Unterstützung der Marktregelung.

Aufgaben

  • Die SZG stellt im Bereich der Produktion und der Vermarktung im In- und Ausland Informationen und Unterlagen bereit und liefert so eine gesamtschweizerische Marktübersicht. Die Abnehmer der Informationen sind Amtsstellen, Kantone, Vermarktungsstellen (Meldestellen), Organisationen und andere Interessenten.


  • Die SZG koordiniert, beratet und betreut die im Bereich von Spezialkulturen tätigen kantonalen Zentral- und Fachstellen sowie die übrigen Meldestellen.


  • Die SZG unterstützt und beratet Organisationen, Forschungsanstalten und Beratungszentralen.

Leistungen & Arbeitsprogramm

Im Rahmen der Statuten und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung erbringt die SZG folgende Leistungen:
Arbeitsprogramm 2009
Die Tätigkeiten der SZG kommen in den Kantonen direkt der Entwicklung und Förderung der Spezialkulturen zu gute.
Beschrieb der Leistungseinheiten der SZG zugunsten der Kantone
Die Kern-Tätigkeit der SZG ist die qualitative Erfüllung der Mandate von Bund und Kantonen im Bereich Erhebung, Auswertung und Bereitstellung von Gemüse- und Schnittblumendaten zur Durchführung der Einfuhrregelung und zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen.

Einen detaillierteren Beschrieb einzelner SZG-Leistungen, sowie einen Überblick über die Geschäftsfelder finden Sie unter:
Dienstleistungen

Mandate

Die wichtigsten Mandatgeber für die SZG sind das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie die Kantone.

Partner

Die Arbeiten der SZG erfolgen in enger Zusammenarbeit mit allen Organisationen im Bereich der Spezialkulturen, mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), mit den Kantonen, den Forschungsanstalten und den Bildungsinstitutionen.

Finanzierung

Die SZG finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, mit dem Verkauf von Publikationen und mit Einnahmen aus erbrachten Dienstleistungen, Mandaten und Leistungsvereinbarungen. Der jährliche Aufwand der SZG liegt bei rund CHF 400‘000.- .

Mitglieder

Die Mitglieder und Träger der SZG sind 17 Kantone (davon 16 Gründungskantone) sowie Organisationen aus der Branche.
Mitglieder

 

Zur Erbringung ihrer Leistungen pflegt die SZG eine sehr enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen Gemüsebau/Spezialkulturen.
Kantonale Fachstellen Gemüse

© 2010 SZG Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen